Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig für das Wohnen im Enzian, Via Maistra 28, 7504 Pontresina. Letzte Aktualisierung: Mai 2025.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Wohnverhältnis zwischen dem Enzian (nachfolgend «die Residenz») und den bei uns wohnenden Personen (nachfolgend «Bewohnerinnen und Bewohner») sowie deren Angehörigen. Mit dem Einzug oder der schriftlichen Anmeldung werden diese Bedingungen akzeptiert.

1. Anbieter und Kontakt

Enzian
Via Maistra 28, 7504 Pontresina, Schweiz
Telefon: +41 81 842 63 27
E-Mail: [email protected]

2. Leistungsangebot

Das Enzian ist eine Wohnresidenz ohne medizinische Betreuung. Das Angebot umfasst drei Wohnformen:

  • Alpines Einzelzimmer – ein ruhiges Privatzimmer mit hausgemachten Mahlzeiten und täglicher Reinigung. CHF 174 pro Tag.
  • Gentian-Doppelzimmer – ein grösseres Zimmer für zwei Personen mit gemeinsamem Aufenthaltsbereich und Engadinblick. CHF 248 pro Tag.
  • Engadiner Suite (Premium Comfort) – eine grosszügige Suite mit privatem Balkon, persönlichem Speiseplan und vollständiger Wäschepflege. CHF 311 pro Tag.

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und inkl. MWST, sofern nicht anders angegeben. Die Leistungen sind im jeweiligen Zimmerbeschrieb auf unserer Website festgehalten.

3. Vertragsabschluss und Anmeldung

Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Anmeldebestätigung durch die Residenz zustande. Voraussetzung ist das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular sowie die Zustimmung zu diesen AGB. Die Residenz behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn der Pflegebedarf die erbrachten Leistungen übersteigt.

4. Einzug und Probezeit

Der Einzugstermin wird schriftlich vereinbart. Es gilt eine Probezeit von 30 Tagen ab Einzug. Während dieser Zeit kann das Wohnverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 7 Tagen beendet werden, ohne dass besondere Gründe angegeben werden müssen.

5. Preise und Abrechnung

Die Tagespauschale wird monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die Zahlung ist innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist die Residenz berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Satzes zu berechnen. Preisanpassungen werden mindestens 60 Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt.

6. Kündigung und Auszug

Das Wohnverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Im Todesfall endet das Wohnverhältnis am Ende des auf den Todesfall folgenden Kalendermonats. Zimmer sind bei Auszug besenrein und im ursprünglichen Zustand zu übergeben. Für allfällige Schäden über die normale Abnutzung hinaus haftet die auszugsseitige Partei.

7. Pflichten der Residenz

Die Residenz verpflichtet sich:

  • die vertraglich vereinbarten Leistungen regelmässig und sorgfältig zu erbringen;
  • die persönliche Würde und Privatsphäre der Bewohnerinnen und Bewohner zu respektieren;
  • das Zimmer in einem bewohnbaren und sicheren Zustand zu erhalten;
  • Änderungen an Leistungen oder Preisen rechtzeitig zu kommunizieren.

8. Pflichten der Bewohnerinnen und Bewohner

Die Bewohnerinnen und Bewohner verpflichten sich:

  • die vereinbarten Beträge fristgerecht zu begleichen;
  • die Hausordnung einzuhalten und das Miteinander in der Residenz zu respektieren;
  • Schäden am Zimmer oder an gemeinschaftlich genutzten Bereichen unverzüglich zu melden;
  • bei Änderungen des Gesundheitszustands die Residenzleitung zu informieren, damit die Betreuungsleistungen angepasst werden können;
  • darauf hinzuwirken, dass auch besuchende Angehörige die Hausordnung kennen und einhalten.

9. Hausordnung

Für das Miteinander im Enzian gilt eine Hausordnung, die beim Einzug ausgehändigt wird. Sie enthält Regelungen zu Ruhezeiten, Gästeempfang, Nutzung von Gemeinschaftsräumen sowie zum Umgang mit Haustieren. Die Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrags.

10. Haftung

Die Residenz haftet für nachweislich durch sie verursachte Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden an persönlichen Gegenständen der Bewohnerinnen und Bewohner, die nicht durch ein nachgewiesenes Verschulden des Personals entstanden sind, übernimmt die Residenz keine Haftung. Wertsachen können auf Wunsch im Tresor der Residenz verwahrt werden.

11. Datenschutz

Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) sowie unserer Datenschutzerklärung. Daten werden ausschliesslich für die Erbringung der vereinbarten Leistungen und zur Rechnungsstellung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung oder soweit gesetzlich vorgeschrieben.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Pontresina, Kanton Graubünden. Allfällige Streitigkeiten werden, soweit möglich, zunächst auf dem Wege der Schlichtung gelöst.

13. Änderungen der AGB

Die Residenz behält sich vor, diese AGB anzupassen. Änderungen werden den Bewohnerinnen und Bewohnern mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Widerspricht eine bewohnende Person der Änderung nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten die neuen Bedingungen als angenommen.

Bei Fragen zu diesen Bedingungen wenden Sie sich bitte an: [email protected] oder rufen Sie uns an: +41 81 842 63 27.

Stand: Mai 2025 | Datenschutz · Cookie-Richtlinie